Das Besuchsverbot wird gelockert
Was die Angehörigen in den Kliniken und Seniorenheimen nun beachten müssen.
Das Besuchsverbot in den Donau-Ries-Kliniken und Seniorenheimen wird ab Samstag, 9. Mai, gelockert. Es gelten jedoch die strengen Regeln nach den Vorgaben der Staatsregierung. „Die Gefahr durch das Coronavirus ist noch lange nicht gebannt – gerade den älteren und kranken Menschen im Landkreis gilt unsere höchste Fürsorgepflicht. Deshalb bitten wir um Nachsicht, dass wir die Regeln in angemessener Strenge auslegen“, erklärt Jürgen Busse, Vorstandschef des gKU.
Besuchszeit sollte nicht länger als halbe Stunde dauern
Für die Altenheime gilt: Nur Angehörige und Verwandte dürfen besuchen. Jeder Bewohner hat einmal am Tag das Recht auf einen Besuch, die Besuchszeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
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