Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 27. Oktober im Landkreis Donau-Ries
Donau-Ries
26.10.2020
Diese Corona-Maßnahmen gelten ab 27. Oktober im Landkreis Donau-Ries
Die Corona-Zahlen im Landkreis Donau-Ries steigen weiter.
Bild: imago images/Christian Ohde (Symbol)
Der Landkreis hat den Grenzwert von 100 überschritten und erreicht damit die Warnstufe Dunkelrot auf der Corona Ampel. Diese Regelungen gelten ab 27. Oktober.
Die maximale Teilnehmerzahl für alle Arten von Veranstaltungen wird auf 50 Personen begrenzt, und zwar innen wie außen. Ausgenommen sind nur Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.
Sperrstunde ab 21 Uhr für die gesamte Gastronomie. Auch kein Verkauf von Alkohol an Tankstellen und weiteren Verkaufsstellen, auch keine Lieferung. Geschäfte und Gastronomie sind aber sonst regulär geöffnet.
Diese Maßnahmen gelten weiterhin
Im gesamten Landkreis Donau-Ries ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort verpflichtend, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf den nachfolgend genannten stark frequentierten Plätzen:
an allen Bahnhöfen, Busbahnhöfen (inkl. Vorplätze) und Bushaltestellen und an alle Friedhöfen.
Weitere Einzelheiten zu Regelungen in der Bibliothek, den Museen, dem Hallenbad, zu Stadtführungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Donauwörth. Fragen beantwortet das Sachgebiet Kita, Schulen und Sport unter den Rufnummern 0906/789-140 oder -142.
Die Besucherzahl für öffentliche Sitzungen der Stadtratsgremien ist aufgrund der Abstandsregelungen und der örtlichen Verhältnisse weiterhin auf ca. 15 Personen beschränkt. Die Maskenpflicht gilt nun während der gesamten Sitzungsdauer..
Nördlingen:
Marktplatz
Rübenmarkt
Schrannenstraße
Bei den Kornschrannen und Löpsinger Straße (hier jeweils nur im Bereich der Fußgängerzone)
Rain:
Hauptstraße
Harburg (Schwaben):
Wörnitzstrand
alte steinernde Brücke
Oettingen i. Bay.:
Südlicher Hofgarten
Parkplatz „Saumarkt“ an der Schäfflergasse
Marktplatz an der Schlossstraße
Bild: Grafik: AZ, Berger
Hier gilt Alkoholverbot
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen jeweils zwischen 21 Uhr und 6 Uhr des Folgetages untersagt:
an allen Bahnhöfen und Busbahnhöfen inklusive der Vorplätze
Donauwörth:
Hindenburgstraße und Spitalstraße
Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“
Promenade (ausgenommen Wohnstraßen)
Platz der Begegnung, Andreas-Mayr-Straße
Nördlingen:
Marktplatz
Rübenmarkt
Schrannenstraße
Bei den Kornschrannen und Löpsinger Straße (hier jeweils nur im Bereich der Fußgängerzone)
Rain:
Hauptstraße
Harburg (Schwaben):
Wörnitzstrand
alte steinernde Brücke
Oettingen i. Bay.:
Südlicher Hofgarten
Parkplatz „Saumarkt“ an der Schäfflergasse
Marktplatz an der Schlossstraße
So geht es in Schule und Kindergarten weiter
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten im Landkreis Donau-Ries gilt Stufe 3 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes. Dazu wird folgendes angeordnet:
Es ist auf die Einhaltung fester Gruppen bei allen Aktivitäten, d.h. auch bei der Einnahme von Mahlzeiten zu achten.
Für das Personal gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Reduzierung der Gruppengrößen und eine Notbetreuung sind momentan nicht erforderlich.
Im Bereich der Schulen und Horte im Landkreis Donau-Ries gelten nun die Maßnahmen nach Stufe 3 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes, dazu gehören insbesondere
Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen auch am Platz während des Unterrichts.
Maskenpflicht für Lehrkräfte und sonstiges Personal im gesamten Schulgebäude einschließlich Lehrerzimmer sowie auch während des Unterrichts, der Ganztagesangebote und der Mittagsbetreuung.
Striktes Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Meter auch im Unterrichtsraum zwischen den Schülerinnen und Schülern.
Die Teilung von Klassen und ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht sind nur vorgesehen, soweit die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Entscheidung darüber soll nach den örtlichen Gegebenheiten dem einzelnen verantwortlichen Schulleiter überlassen bleiben.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Das ist die Empfehlung für Seniorenheime und Krankenhäuser
Es wird empfohlen, die Besuchskontakte in Altenheimen und Krankenhäuser auf einen Besucher je Bewohner bzw. Patient pro Tag zu beschränken.
Eine Bürgerhotline ist geschaltet unter 0906/74443 zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes. Die Allgemeinverfügung in voller Gänze mit allen Hinweisen auf Gesetze und die Rechtshilfebelehrung finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes Donau-Ries (bitte beachten Sie die letzte Aktualisierung).
Aus meiner Sicht, können wir uns keinen Lockdown mehr leisten und Gaststätten bereits um 21 Uhr zu schließen ist absoluter Schwachsinn, Ausschank bis 22 Uhr und Lokale schließen um 23 Uhr, das wäre die bessere Lösung. Der Verkauf von Alkohol, bis 22 Uhr, wie in Gaststätten. Maskenpflicht im Unterricht, ist eine unnötige Belastung, wer von seinem Platz aufsteht, ok der soll sie aufsetzen. Alle Veranstaltungen absagen ist falsch, hier muss eben ein Mehraufwand betrieben werden, denn die bisher vorgestellten Schutzkonzepte sind nicht schlecht und weiter ausbaufähig, jedoch nur wenn man Erfahrungen macht und auswertet. Private Feiern sind Privatsache, man kann hier an die Vernunft appellieren, aber nicht mehr! Kranken- und Altenbesuche, kann man pauschalieren, da ist die psychische- und die körperliche Verfassung ausschlaggebend Mein Fazit: Wir müssen weg von Vorschriften und hin zu Empfehlungen was ein freiwilliges Mitwirken und logisches Denken erfordert, zum Beispiel besucht eine vernünftige Person mit Erkältung-Symptome und Grippe-Verdacht auch keine geschwächte Menschen. Also weg von den Vorschriften hin zu Empfehlungen und Vernunft!
Die Diskussion ist geschlossen.
Aus meiner Sicht, können wir uns keinen Lockdown mehr leisten und Gaststätten bereits um 21 Uhr zu schließen ist absoluter Schwachsinn, Ausschank bis 22 Uhr und Lokale schließen um 23 Uhr, das wäre die bessere Lösung. Der Verkauf von Alkohol, bis 22 Uhr, wie in Gaststätten.
Maskenpflicht im Unterricht, ist eine unnötige Belastung, wer von seinem Platz aufsteht, ok der soll sie aufsetzen.
Alle Veranstaltungen absagen ist falsch, hier muss eben ein Mehraufwand betrieben werden, denn die bisher vorgestellten Schutzkonzepte sind nicht schlecht und weiter ausbaufähig, jedoch nur wenn man Erfahrungen macht und auswertet.
Private Feiern sind Privatsache, man kann hier an die Vernunft appellieren, aber nicht mehr!
Kranken- und Altenbesuche, kann man pauschalieren, da ist die psychische- und die körperliche Verfassung ausschlaggebend
Mein Fazit: Wir müssen weg von Vorschriften und hin zu Empfehlungen was ein freiwilliges Mitwirken und logisches Denken erfordert, zum Beispiel besucht eine vernünftige Person mit Erkältung-Symptome und Grippe-Verdacht auch keine geschwächte Menschen.
Also weg von den Vorschriften hin zu Empfehlungen und Vernunft!