15 Kilometer-Regel: Das gilt ab dem 11. Januar in Donau-Ries
Das Landratsamt hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese Regeln gelten bis 31. Januar im Landkreis Donau-Ries.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung des Landkreises vom 11. Januar 2021 wurde die Basis dafür geschaffen, dass der verschärfte Lockdwon auch im Landkreis Donau-Ries umgesetzt werden kann.
Seit 11. Januar befindet sich Bayern in einem verschärften Lockdown. Zu den landesweit geltenden Regeln des Freistaats legt der Landkreis in seinem Geltungsbereichen detaillierte Maßnahmen fest. Diese wurden am 11. Januar nochmals angepasst und sind die Rechtsgrundlage für den Shutdown. Sie gelten bis einschließlich 31. Januar 2021.
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