Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Vellinger eingeleitet
Plus Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) muss sich vor der Disziplinarbehörde in München verantworten. Die PWG hat den Rathauschef bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen Buchdorfs Bürgermeister Georg Vellinger (CSU) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das teilte Oberlandesanwalt Jörg Spennemann dieser Zeitung auf Nachfrage mit. „Es liegen hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Dienstvergehens vor“, so der stellvertretende Pressesprecher der Disziplinarbehörde in München. Im Februar werde Vellinger zu den Vorwürfen angehört.
Damit teilt die Landesanwaltschaft die Auffassung der Kommunalaufsicht am Landratsamt Donau-Ries, dass sich der Buchdorfer Bürgermeister bei der Vergabe kommunaler Bauplätze nicht an das bayerische Gesetz für kommunale Wahlbeamte gehalten und eine Dienstpflicht verletzt hat. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch Buchdorfer Bürger, die bei der Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Schletzenbach“ benachteiligt wurden. Bürgermeister Georg Vellinger hatte zwei Grundstücke deutlich verkleinert, um ein für seine Tochter vorgesehenes Grundstück um 150 Quadratmeter zu vergrößern. Das geschah ohne das Wissen derjenigen Bürger, die die Grundstücke bereits reserviert hatten. Der Gemeinderat war bei diesen Grundstücksverschiebungen nicht eingebunden, Vellinger hatte dies selbstständig veranlasst und auf eigene Faust das Vermessungsamt mehrfach nach Buchdorf bestellt, um neu auszumessen.
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