Kopfstoß am Tandlerfasching: Kläger erhält Strafe
Plus Streit zweier Jugendlicher beim närrischen Treiben in Donauwörth ist eskaliert. Warum im Prozess am Ende der Kläger und nicht der Angeklagte eine Strafe erhält.
Er soll seinen Kontrahenten mit einem Kopfstoß außer Gefecht gesetzt haben; so lautete die Anklage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Nördlingen gegen einen 19-jährigen aus dem nördlichen Landkreis. Passiert sein sollte das alles auf dem Donauwörther Tandlerfasching 2018 in der Reichsstraße.
Der Angeschuldigte erschien ohne Anwalt vor dem Gericht in Nördlingen und gab nach der Anklageverlesung unumwunden zu, dass er seinen Widersacher, den 17-jährigen Stefan B. (Name von der Redaktion geändert) mit einem Kopfstoß „von sich fern gehalten hatte“. Als Grund gab er an, Angst vor ihm gehab zu haben, weil ihn Stefan B. schon vor dem körperlichen Zusammenstoß mehrfach monatelang verbal bedroht habe. Nachdem er Stefan B. niedergestreckt hatte, sei er weggelaufen und habe sein Opfer nicht weiter angegriffen.
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