Missbrauch im Kinderzimmer
Ein Mann steht vor Gericht, weil er zwei Töchter seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Donauwörth begrapschte. Warum es in diesem Fall nur eine Bewährungsstrafe gibt.
Die beiden Opfer müssen nicht vor Gericht erscheinen, immerhin. Die beiden Schwestern waren zehn und zwölf Jahre alt, als der ehemalige Lebensgefährte ihrer Mutter in der Nacht in ihr Zimmer kam und erst das eine, dann das andere Mädchen sexuell missbrauchte, sie im Intimbereich betatschte.
Es war im Sommer oder im Herbst 2013, den genauen Tag können die Ermittlungsbehörden nachträglich nicht mehr feststellen. Und nun, gut zwei Jahre später, sitzt der Mann, der in Wassertrüdingen lebt, im Nördlinger Amtsgericht auf der Anklagebank. Am Ende wird ihn das Schöffengericht unter Richter Gerhard Schamann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilen. Der Mann muss vor allem deshalb nicht ins Gefängnis, weil er gesteht und seinen Opfern somit eine Aussage vor Gericht erspart.
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