
Klage gegen die Stadt Donauwörth fällt durch

Plus Der Besitzer eines Mehrparteienhauses in Riedlingen klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt Donauwörth. Jetzt gibt es ein Urteil.

Die Bewohner des Orchideenweges im Donauwörther Neubaugebiet Riedlingen werden sich freuen: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Bauherren abgewiesen, der in der Straße die nachträgliche Genehmigung für sein Wohnhaus mit drei Wohnungen erwirken wollte. Erlaubt gewesen sind laut Bebauungsplan dort aber nur Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Der Bauherr, der seit fünf Jahren mit der Stadt im Klinsch liegt und die Wohnungen seit längerem vermietet, muss sich nun auf Konsequenzen vorbereiten.
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Richter: "Bebauungsplan muss durchgesetzt werden"
Mit seiner Klage gegen die Stadtverwaltung ist der Bauherr, der seinen Namen nicht mehr in der Zeitung lesen möchte, nun gescheitert. Wie Richter Wolfgang Miller auf Nachfrage erklärt, müsse sich der Besitzer an den gültigen Bebauungsplan halten. Dieser sieht ein Einfamilienhaus mit einer Wohnungseinheit und einer Einliegerwohnung vor. Es ist also möglich, dass zwei Parteien in dem Haus wohnen. „Der Bebauungsplan muss durchgesetzt werden“, sagt Miller. Es bestehe auch kein Anspruch auf eine Befreiung, weil damit Grundzüge der Planung berührt werden – also: Diese Ausnahme wäre so grundlegend, dass sie nicht gestattet werden darf.
Genau auf diese Ausnahme aber hatte der Kläger gehofft, denn im Nachbarhaus waren ebenfalls drei Wohneinheiten genehmigt worden. Und auch bei einem Haus im Toskana-Stil sei man bei der Stadt vom Bebauungsplan abgewichen. Heute sagt der Hausbesitzer auf Nachfrage dieser Zeitung: „Was anderen gewährt wird, darf mit nicht verwehrt werden.“ Das Verwaltungsgericht aber sah das nicht als relevant für diesen Fall an. Der Besitzer wolle sich nun mit seinem Anwalt besprechen, wie er sich weiter verhält.
Bußgeld denkbar
Oberbürgermeister Armin Neudert sieht sich durch das Urteil des Gerichts bestärkt. „Jetzt besteht Rechtsklarheit und ich werte das Ergebnis durchaus im Sinne der Stadt“, so der Rathauschef. Im nächsten Schritt müsse nun geklärt werden, welche Konsequenzen daraus entstehen. Denkbar wäre unter anderem ein Bußgeld.
Nicht unwesentlich bei der ganzen Diskussion, die mehrfach im Bauausschuss der Stadt Donauwörth geführt wurde und Stadträte wie den Oberbürgermeister über Jahre beschäftigt, war auch die Frage, wie viele Parteien denn nun überhaupt in dem Schwarzbau wohnen. Der Kläger hatte in seiner Klage einen Antrag auf zwei Wohneinheiten gestellt. In der Realität leben aber mindestens drei Parteien in dem Haus. Ein „Büro mit Bad“ – so stellte es die angeordnete Baukontrolle nach einem ersten Gerichtstermin fest – besteht zudem über der Garage. Laut Richter Miller hatte der Kläger in einer Stellungnahme an das Gericht in Aussicht gestellt, dieses zurückzubauen. Doch auch das überzeugte die Vorsitzende der Kammer, Beate Schabert-Zeidler, nicht. Nun ist es an der Stadtverwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichtes umzusetzen.
Wie von einigen Stadträten zu hören ist, pocht man von Seiten des Gremiums nun darauf, dass der mehrfache Beschluss des Bauausschusses umgesetzt werde und im Orchideenweg 16 dann auch so gelebt wird, wie genehmigt: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
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