Wenn die Räumungsklage im Briefkasten steckt
Der Kreisausschuss debattiert über die Frage, ob ein neues Beratungsangebot notwendig ist
Oft kommt die Nachricht per Post. Räumungsklage steht in dem Brief, den der Mieter erhält. Meist deshalb, weil er seine Miete nicht bezahlt hat. Doch was dann tun – gerade angesichts des überhitzten Wohnungsmarktes im Landkreis Donau-Ries? Damit aus Mietern keine Obdachlosen werden, stand nun zur Debatte, ob am Landratsamt eine neue halbe Stelle geschaffen werden sollte. Die Aufgabe des Mitarbeiters: Die Menschen aufsuchen, bevor sie kein Dach mehr über dem Kopf haben, Alternativen aufzeigen, unterstützen. Das zumindest war die Idee des Diakonischen Werks Nördlingen und des Katholischen Verbandes für soziale Dienste. Doch die Mehrheit der Mitglieder des Kreisausschusses hielt davon gestern wenig.
Und die Kreisräte waren damit nicht alleine, wie Alfred Kanth, Fachbereichsleiter Familie, Jugend und Senioren am Landratsamt, in der Sitzung erläuterte: Bei einer Umfrage hätten 54 Prozent der Kommunen im Kreis geantwortet, eine solche Stelle sei nicht erforderlich. 13 Räumungsklagen habe es von Juli bis Dezember 2015 gegeben. Man habe die Betroffenen angeschrieben und zur Beratung eingeladen – sieben hätten nicht reagiert. Zudem bekämen Bedürftige Unterstützung vom Jobcenter – für Kaution, Darlehen, Mietrückstände oder Erstausstattungen. Nicht zuletzt sei eine solche Stelle eine freiwillige Leistung des Landkreises.
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