Drogen für einen 15-Jährigen besorgt
Ein 19-Jähriger ist gleich wegen mehrerer Delikte angeklagt. Seine Vorgeschichte erschwert die Urteilsfindung.
Vor dem Amtsgericht Nördlingen musste sich jetzt ein 19-Jähriger aus dem Jura-Bereich verantworten. Ihm wurden gleich drei Straftaten zur Last gelegt. Er soll einem damals 15-Jährigen Drogen verkauft haben. Zudem soll er mit einem Moped unterwegs gewesen sein, obwohl er nur einen Mofaschein besaß zu dem Zeitpunkt und er überließ zu einem späteren Zeitpunkt seinen Roller einem Bekannten, der keinen Führerschein hat.
Die ersten beiden Taten räumte er ein, bestritt aber, das Moped dem Mann überlassen zu haben. „Ich stehe zu meinen Fehlern.“ Zum Vorwurf des Drogenhandels sagte er: „Ich wollte ihm nur einen Gefallen tun. Jeder weiß, dass die Afrikaner nur minderwertiges Marihuana verkaufen und ich wollte ihm gutes Zeug besorgen.“ Insgesamt verkaufte er dem 15-Jährigen 17 Gramm für 170 Euro. Dass er seinen Moped weitergegeben habe, stimme aber nicht. Er habe es einer Freundin geschenkt, die auch über einen entsprechenden Führerschein verfügte. Dass letztlich eine andere Person damit gefahren ist, sei nicht seine Schuld. Etwas anders stellte es der Fahrer dar. Er habe den Angeklagten gefragt, ob er den Roller haben könne, aber nicht kommuniziert, dass er gar keine Führerschein besitze. Richter Andreas Krug und Staatsanwältin Hannah Witzigmann beschlossen deswegen, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.