Drogengeschäfte: Richter verhängt eine Pflichtlektüre
Warum vor dem Amtsgericht neben einer Geldstrafe auch verfügt wird, dass ein junger Mann aus dem Donau-Ries-Kreis „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ lesen muss.
Ein heute 23-jähriger Rieser stieg dick in den Drogenhandel ein, flog auf und wurde vor dem Augsburger Landgericht angeklagt. Monatelang saß er in U-Haft, wo er sich schließlich darauf einließ, zu retten, was zu retten war – er gestand im April vergangenen Jahres absolut alles, was er wusste, nannte jeden einzelnen seiner Kunden. Das ersparte ihm wohl einige Jahre Gefängnis; aber angesichts seiner enormen Aktivitäten wurde er zu immerhin noch drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Derzeit verbringt er seine Haftstrafe in einem Bezirkskrankenhaus, wo er sich im Maßregelvollzug einer Drogentherapie unterzieht. Von dort wurde er in dieser Woche per Gefangenentransport unter Bewachung zweier bewaffneter Justizvollzugs-Beamten ins Amtsgericht Nördlingen gebracht und in der dortigen Arrestzelle einquartiert; er war nämlich als Zeuge gleich zu drei Verfahren geladen, in denen unter Vorsitz von Richter Andreas Krug jeweils zu einem der Kunden des Dealers verhandelt wurde. Insgesamt sind am Nördlinger Amtsgericht bei verschiedenen Richtern bislang rund zehn Verfahren bekannt.
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