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  3. Landkreis: Eine Chance für Handys an den Schulen?

Landkreis
19.09.2018

Eine Chance für Handys an den Schulen?

Da sind sich Schüler und Lehrkräfte einig: Das Handy sollte primär zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Laut Schülern sollte das derzeitige Schulgesetz etwas gelockert werden.

Das Gymnasium Oettingen ist eine von bayernweit 135 Schulen, die eine eigenständige Nutzung des Smartphones erproben. Wie man in Donauwörth damit umgeht.

Was war nochmals Demokratie? Was ist ein Endoplasmatisches-Retikulum? Und wie rechnet man man mit dem Gauß-Algorithmus? Stellt man sich solche Fragen im Alltag, zückt man kurz das Smartphone und googelt, um schnell eine Antwort parat zu haben. Im Schulunterricht war das bis vor einiger Zeit noch nicht möglich. Mittlerweile hält die Technologie immer mehr Einzug in den Unterricht. Außerhalb der Schulstunden ist nach Angaben des staatlichen Schulamts im Landkreis Donau-Ries die Nutzung des Handys auf dem Schulgelände per Schulgesetz geregelt: Mobilfunkgeräte, die nicht für den Unterricht bestimmt sind, müssen ausgeschalten werden. Bei Verstößen könne das Gerät vorübergehend einbehalten werden. Nun könnte allerdings Bewegung in die Sache kommen: 135 Schulen in Bayern erproben seit Beginn des Schuljahres eine eigenständige Regelung zur Nutzung von Handys – darunter das Albrecht-Ernst-Gymnasium (AEG) in Oettingen.

Für den Schulleiter des AEG, Günther Schmalisch, ist die Nutzung eines Handys im Unterricht notwendig. „Wo sollen die Schüler den richtigen Umgang mit Smartphones lernen, wenn nicht an der Schule“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Zusammen mit Lehrern, Schülern und Eltern will er bis Weihnachten ein Konzept für die Schule aufstellen. Derzeit müssen die Schüler ihr Smartphone ausschalten. Lediglich, wenn sie beim Lehrer anfragen, dürfen sie es nutzen: ob im Unterricht, um einen Wikipediaartikel zu lesen oder um die Mutter zu Hause anzurufen. Laut Schmalisch ein Konzept, mit dem es bisher wenige Probleme gab. „Vielleicht bleibt die Nutzung auch so“, sagt er. Wichtig sei ihm bei einer Regelung, dass niemand benachteiligt werde. Sollte ein Schüler aus finanziellen Gründen kein Smartphone besitzen, stelle die Schule ein Tablet zur Verfügung.

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