Eine „Fahndung“ mit Plakaten: Geldstrafe
Eine Aktion im Donau-Ries-Kreis gegen einen betrügerischen Makler bringt einen Mann vor das Amtsgericht. Warum er so handelte.
Vor rund einem Jahr ließen vermeintliche Fahndungsplakate so manchen Passanten im südlichen Donau-Ries-Kreis stutzen. „5000 Euro Belohnung ausgesetzt“ hieß es auf den Schreiben, die beispielsweise in Parkhäusern und an Bushaltestellen hingen. Es werde nach einem Mann gesucht – und zwar wegen „Betrugs, arglistiger Täuschung, Steuerhinterziehung, Hochstaplerei, Urkundenfälschung, Bedrohung und anderem“. Dazu war ein Foto des Mannes zu sehen und es waren persönliche Angaben zu seiner Person zu lesen.
Viele Menschen dachten, es handelt sich um eine Maßnahme der Polizei. Doch dem war nicht so. Vielmehr sah sich ein 44-Jähriger von dem Makler betrogen. Er hatte die Sache auch angezeigt, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das gefiel dem Geprellten gar nicht. Er ärgerte sich derart, dass er die „Fahndungsplakat“-Aktion startete – und deshalb nun vor dem Amtsgericht Nördlingen landete.
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