Elektro-Flitzer als Alternative?
Das Fahren mit sogenannten E-Scooter ist seit Kurzem erlaubt. Der ADFC im Landkreis glaubt, dass sich die Verkehrsprobleme dadurch eher verschärften.
Mit diesem Wortungetüm dürften die wenigsten etwas anfangen können: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Viel wichtiger ist aber ohnehin, was sich hinter diesem kürzlich im Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf verbirgt. Denn nun sind sogenannte E-Scooter – also elektronisch betriebene Stehroller – in Deutschland erlaubt. Gefahren werden darf aber nur auf Radwegen. Gibt es keinen, dann müssen die Flitzer auf die Straße. Der Gehsteig ist tabu.
Prinzipiell sei es eine gute Sache, wenn neue Möglichkeiten der Mobilität genutzt werden können, sagt Udo Niemeyer. Er ist Kreisvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Allerdings müssten dafür auch die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Landkreis Donau-Ries gebe es einen hohen Anteil von gemischten Fuß- und Radwegen. Dort gehe es aktuell schon bisweilen recht eng zu, sagt Niemeyer.
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