Eltern holen Kinder aus dem Heim: Freiheitsstrafen
Ein Ehepaar wird vom Amtsgericht Nördlingen deswegen verurteilt.
Weil es mit der Unterbringung seiner drei Kinder in einem Heim im Donau-Ries-Kreis nicht zufrieden war, hat ein Ehepaar seinen Nachwuchs kurzerhand aus der Einrichtung mitgenommen. Das brachte dem 38-Jährigen und seiner Frau, 33, ein Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger ein. Für die Aktion im Frühjahr 2019 bekam das Paar vom Amtsgericht Nördlingen jetzt Freiheitsstrafen aufgebrummt.
Schwierige Familienverhältnisse
Die schwierigen Familienverhältnisse hatten dazu geführt, dass die Behörden den Eltern das Sorgerecht für die drei Kinder entzog. Die befinden sich deshalb in einer heilpädagogischen Einrichtung. Die Mutter und der Vater hatten jedoch ein sogenanntes Umgangsrecht, also die Möglichkeit, ihre Kinder zu festgelegten Zeiten zu sehen. Bei einem solchen Besuch nahmen die Angeklagten die Kleinen einfach mit – und fuhren in eine Pension nach Österreich. Der 38-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt dort in der Gegend eine Arbeitsstelle. Als Motiv für ihre Aktion gaben die Eltern an, dass die Unterbringung nicht so gewesen sei, wie sie sich das vorgestellt hätten. Freilich beging das Paar damit eine Straftat. Die Behörden fanden dann heraus, wo sich die Kinder aufhielten. Nach sechs Tagen wurden sie zurück in die Einrichtung gebracht.
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