In unserem System darf eine Gesinnung an sich nicht einfach verboten werden, aus gutem Grund. Im Sinne der Freiheit muss das System einiges ziemlich lange ertragen, letztlich sogar seine Feinde. Und doch ist es mehr als notwendig, achtsam zu sein und angemessen zu reagieren.
In einer Demokratie ist die Abgrenzung, wann eine bestimmte Haltung als extremistisch eingestuft wird, per se keine einfache. Das liegt in der Natur der Sache in einem freiheitlichen System, das ein breites Spektrum an Meinungen und Strömungen akzeptieren oder zumindest tolerieren muss. Will heißen: Nicht jeder, der etwa eine rechte oder linke Haltung hat, ist ein Extremist. Wann aber ist das so? Die Politikwissenschaft ist sich weitgehend einig, dass Extremismus dann vorliegt, wenn sich eine Haltung, die sich aus einer politischen Ideologie heraus speist, kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet – und dies im Sinne eines (auch gewaltsam herbeizuführenden) Umsturzes. Insofern grenzt diese Definition den Extremismus auch vom Radikalismus ab, der weicher umschrieben wird.
In unserem System darf eine Gesinnung an sich nicht einfach verboten werden, aus gutem Grund. Im Sinne der Freiheit muss das System einiges ziemlich lange ertragen, letztlich sogar seine Feinde. Und doch ist es mehr als notwendig, achtsam zu sein und angemessen zu reagieren. Braune und rote Rattenfänger tragen im Jahr 2020 nicht mehr dasselbe Gewand wie im politisch düsteren 20. Jahrhundert; sie haben sich der Zeit angepasst. Gemein ist den Extremisten am rechten und linken Rand, dass der politische Gegner mundtot gemacht, völlig ausgegrenzt werden soll – und sei es durch Gewaltanwendung. Die Hufeisentheorie ist insofern nicht ganz von der Hand zu weisen: An ihren äußersten Rändern können sich rechts und links durchaus berühren.
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