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  3. Heimatgeschichte: Fahrradfahren nur mit amtlicher Erlaubnis

Heimatgeschichte
25.08.2020

Fahrradfahren nur mit amtlicher Erlaubnis

Im Archiv der Gemeinde Kaisheim ist ein „Verzeichnis über die in der politischen Gemeinde Leitheim ausgestellten Veloziped-Fahrkarten“ zu finden.
Foto: Peter Hell

Vor über 100 Jahren musste jeder, der mit einem Veloziped unterwegs war, eine „Fahrkarte“ besitzen. Aus Leitheim ist die Liste der Personen, die eine solche Berechtigung hatten, erhalten geblieben

Im Jahre 1888 wurde der erste Führerschein für den Betrieb eines Motorwagens an Carl Benz ausgestellt. Seit etwas mehr als 110 Jahren ist der Besitz einer Fahrerlaubnis für den Umgang mit Automobilen und Motorrädern im öffentlichen Verkehr zwingend vorgeschrieben. Verpflichtend ist seit über 15 Jahren die Radfahrausbildung in der Grundschule, die mit einer Radfahrprüfung in Theorie und Praxis abgeschlossen wird. Wenig bekannt dürfte sein, dass bereits vor dem Jahr 1900 eine Pflicht für Radfahrer bestand, einen Erlaubnisschein – eine „Veloziped-Fahrkarte“ – bei sich zu führen. Einblicke in diese Zeit erlaubt eine über 100 Jahre alte Liste aus der damaligen Gemeinde Leitheim.

Der Begriff Veloziped stammt noch aus der Anfangszeit des Fahrrads und wurde im Laufe der Jahre immer mehr durch die entsprechende deutsche Bezeichnung abgelöst. Freiherr Karl von Drais entwickelte 1817 eine lenkbare Laufmaschine, die Draisine, die über zwei Räder, aber keine Pedale verfügte. Die Fortbewegung erfolgte durch Abstoßen mit beiden Beinen am Boden. Etwa 50 Jahre später kam das Hochrad auf. Am vorderen Rad, das wesentlich größer als das Hinterrad war, befand sich eine Tretkurbel. Nachdem dieses relativ schwierig zu beherrschen war, folgte die Entwicklung des heute noch gebräuchlichen Niederrades mit annähernd gleich großen Vorder- und Hinterrädern und einem Kettenantrieb. Dessen Siegeszug ist dank der stetigen Weiterentwicklung bis zum E-Bike vor wenigen Jahren ungebrochen.

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