Förderung von Wohneigentum
Landratsamt berät, wer Geld bekommt
Der Freistaat hat neue Anreize für Bau und Erwerb von Wohneigentum geschaffen. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin. So wurden die Einkommensgrenzen für den Erhalt staatlicher Fördermittel erhöht. Für eine junge Familie mit zwei Kindern gilt jetzt beispielsweise eine Einkommensgrenze von 56500 Euro statt bisher 44000 Euro, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 80000 Euro.
Auch der Differenzbetrag zwischen Nettoeinkommen und Mindestbetrag zum Lebensunterhalt für die Bewilligung des Staatlichen Baudarlehens wurde von 30 auf 50 Prozent erhöht. Damit können mehr Antragsteller Förderung aus diesem Programm bekommen. Das Staatliche Baudarlehen wird mit 0,5 Prozent Zins und ein beziehungsweise zwei Prozent Tilgung gewährt. Wer ein Staatliches Baudarlehen bekommt, erhält dazu Kinderzuschuss, der als Ersatz für fehlendes Eigenkapital verwendet werden kann. Der Kinderzuschuss wurde von 2500 Euro auf 5000 Euro je Kind verdoppelt.
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