Formular undeutlich: Freispruch
Weil er einen Schaden aus der Vergangenheit nicht gemeldet hatte, stand ein Mann vor Gericht.
Zweimal hatte eine Waschanlage, die zu seiner Tankstelle gehört, Autos von Kunden demoliert. Weil es nach der Schadensmeldung des zweiten Vorfalls Ungereimtheiten gab, der Betreiber hatte den ersten Schaden nicht gemeldet, sondern auf eigene Faust repariert, musste er sich wegen eines möglichen Prozessbetrugs vor Gericht verantworten.
Am Silvestertag 2016 war ein Mann aus dem südlichen Landkreis mit seinem Pkw noch in die Waschstraße gefahren. Während des Waschvorgangs bemerkte er plötzlich, wie die große Bürste seinen Wagen im hinteren Bereich anhob. Obwohl er sofort den Notausschalter betätigte, kam es im Bereich des Kofferraums zu erheblichem Schaden. Die Versicherung hatte das als Vorschaden deklariert, einen Zivilprozess hatte er in der Zwischenzeit verloren gehabt. Dass es bereits Jahre vorher einen ähnlichen Fall in der Waschanlage gegeben hatte, war vom Tankstellenbetreiber aber nicht gemeldet worden.
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