Freundin mit Wurfstern bedroht
Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Ein Mann aus dem Jura-Bereich bedrohte seine Freundin mit einem Wurfstern und erhielt deshalb einen Strafbefehl. Der Angeklagte aus Buchdorf akzeptierte diesen jedoch nicht, weswegen es eigentlich zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Nördlingen kommen sollte. Wer jedoch nicht erschien, war der Angeklagte. Ihm wird vorgeworfen, seiner Ex-Freundin gedroht zu haben, sie mit einem Wurfstern zu attackieren. Das ist eine japanische Wurfwaffe, die meist stern- und klingenförmig ist. Seit 2003 ist sie in Deutschland gesetzlich verboten. Nachdem seine frühere Freundin Anzeige erstattet hatte, durchsuchte die Polizei die Wohnung des Angeklagten und stieß tatsächlich auf einen Wurfstern. Deshalb wurde er schließlich wegen Bedrohung, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.
Die Ex-Freundin war als Zeugin vor Gericht geladen. Sie erzählte, dass ihr der Angeklagte erst vor einigen Tagen eine Whatsapp-Nachricht geschrieben habe. „Na, freust du dich schon auf die Verhandlung“, soll er sie gefragt haben.
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