Auch in Zeiten einer Pandemie muss die freie Religionsausübung gewährleistet sein.
Es ist mehr als „nur“ ein Grundrecht, das nun am Sonntag endlich wieder wahrgenommen werden kann. Zumindest für gläubige Christen ist es weitaus mehr – es ist ein Grundbedürfnis, Gott zu loben, gemeinsam zu beten. Und gerade in Krisenzeiten sollte das möglich sein. Zu leise wurden die rigiden Gottesdienstverbote jüngst hingenommen. Nicht einmal in Pestzeiten, so wird berichtet, seien Gottesdienste ausgesetzt worden. Natürlich, auch der Infektionsschutz muss gegeben sein. Dennoch hätte man – und das ist wichtig für die Zukunft – das Grundrecht der freien Religionsausübung und den Gesundheitsschutz unter einen Hut bringen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat das erst unlängst angemahnt. Der Staat muss sich glaubhaft für Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen – und nicht die Kirchen dafür, dass sie ihr Recht wahrnehmen wollen.
Es kann deshalb auch nicht sein, dass die Kirchen nun mit dem Gefühl leben müssen, wie in einem Obrigkeitsstaat misstrauisch beäugt zu werden, ob sie denn ja alles richtig machen – mit der ständigen Drohung im Nacken, die Gottesdienste im Falle des Falles erneut absagen zu müssen.
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