Gropper unterliegt der Gewerkschaft
Das Arbeitsgericht Donauwörth erklärt ständige Wochenendarbeit und Auszahlung von Überstunden statt Freizeitausgleich für unzulässig. Wie beide Seiten das Urteil bewerten
Die Molkerei Gropper hat vor dem Arbeitsgericht Donauwörth eine Niederlage gegen die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erlitten. Das Gericht hat eine bei dem Unternehmen geltende Betriebsvereinbarung in weiten Teilen als Verstoß gegen den geltenden Tarifvertrag der bayerischen Milchwirtschaft gewertet. Damit folgte das Gericht in wesentlichen Punkten der Argumentation der Gewerkschaft. Die Stühle, auf denen die Vertreter von Gropper Platz nehmen sollten, blieben bei der Urteilsverkündung leer.
In einer Stellungnahme teilt das Unternehmen mit, dass nun zunächst die schriftliche Begründung abgewartet werden und anschließend über die nächsten Schritte entschieden werden soll. „Wir haben eine andere Rechtsauffassung als das Arbeitsgericht. Wir werden die Begründung lesen und dann voraussichtlich von der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht, prüfen lassen“, sagt Michael Eicher, Pressesprecher von Gropper. Wichtig sei, dass die Betriebsvereinbarung weiterhin unverändert Bestand habe, fügte er an.
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