Hausbauer bringt Tapfheimer Rat in die Zwickmühle
Soll eine Natursteinmauer um ein Grundstück im Bösenhaufeld wieder beseitigt werden, weil eine solche Einfriedung im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist?
Was nun? Der Tapfheimer Gemeinderat hat sich mit einem Problem auseinanderzusetzen, das auch andernorts immer wieder auftritt: Bauherren und Grundstücksbesitzer halten sich nicht an die im Bebauungsplan festgelegten Bestimmungen. Ohne Rücksicht darauf werden oft Tatsachen geschaffen, die sich schlecht rückgängig machen lassen. Aktuell in Tapfheim: Im Gebiet Bösenhaufeld II hat ein Hausbauer sein Areal mit einer Natursteinmauer eingefasst, die bis zu einem Meter hoch ist. Ausdrücklich ist dies aber nicht gestattet.
Nachbarn hatten die Mauern moniert. Sie wollen nun eine ähnliche Einfriedung genehmigt bekommen. Wie Bürgermeister Karl Malz ausführte, habe die Gemeinde bereits mit der Baubehörde des Landratsamtes gesprochen. Die dortigen Experten hätten auf eine Beseitigung der nicht gerade kostengünstigen, aber widerrechtlichen Maueranlage gedrängt. Sie hätten ihn, so Malz, gewarnt, dass man bei einer nachträglichen Ausnahmegenehmigung mit einer Flut von Wünschen, abweichend von den Regelungen im Bebauungsplan, rechnen müsse.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.