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Soziales
22.12.2012

Herbergssuche anno 2012

Als Maria und Josef vor über 2000 Jahren an die Herbergstüren klopften, da wurden sie abgewiesen. Man hat aber offenbar aus den Fehlern der Wirte gelernt: Bayern ist qua Verfassung ein Sozialstaat, die Kommunen sind verpflichtet, Bedürftigen mit einem Obdach zu helfen.
Foto: Stefan Sisulak

Wer heute mittellos an den Rathaustüren klopft, dem soll geholfen werden. Die bayerischen Kommunen müssen Obdachlosen eine Unterkunft stellen

Donauwörth Als Maria und Josef vor über 2000 Jahren unterwegs waren und nach einer Bleibe suchten, da gab ihnen der Wirt keinen Raum in seiner Herberge. Die Reisenden waren weitgehend mittellos. Sie waren arm und auf Hilfe angewiesen. Jesus kam dann schließlich in einer einfachen Krippe zur Welt. Wenn heutzutage Menschen ohne Obdach sind, müssen die bayerischen Kommunen nach geltendem Recht Unterstützung leisten. Doch viele Menschen in der Region fühlen sich auch unabhängig von staatlichen Gesetzen zur Hilfe verpflichtet.

Pfarrer Wolfgang Gronauers christliche Verpflichtung zur Nächstenliebe wurde bereits des öfteren auf die Probe gestellt. In Ebermergen habe schon einige Male ein armer Mensch an der Türe des Pfarrhauses geklopft, um nach einer Bleibe für die Nacht zu fragen. Gronauer zögert nicht lange, wenn man ihn fragt, wie er in einer solchen Situation handle und künftig handeln würde: „Wir haben in unserem Gemeindehaus, der Arche, vor einigen Jahren eine Schlafcouch für Notfälle angeschafft.“ So müsse er niemanden wegschicken, auch wenn sich die Nachfrage nach Obdach in Grenzen halte. Auch Sachleistungen wie Lebensmittelspenden oder warme Mahlzeiten habe man Hilfesuchenden anbieten können. Man sei froh, in Ebermergens evangelischer Gemeinde helfen zu können – auch wenn es manchmal schwierig sei, abzuwägen, welche Unterstützung im Einzelfall die sinnvollste ist.

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