Immer noch Untersuchungspflicht
Donauwörth Obwohl es um die Geflügelpest ruhig geworden ist, besteht laut Landratsamt weiterhin eine Untersuchungspflicht für Geflügel, das auf Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ausgestellt oder zum Kauf angeboten wird.
Im Falle von Geflügelausstellungen oder -schauen müssen die Tiere vorher von einem Tierarzt untersucht worden sein. Die Veranstaltung selbst muss in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Bei Geflügelmärkten müssen die Vögel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand von einem Tierarzt auf Anzeichen von Geflügelpest untersucht worden sein. Eine Bestätigung darüber ist dem Marktveranstalter vorzulegen.
Eine Ausnahme von der Untersuchungspflicht besteht für Geflügel-ausstellungen oder -schauen, soweit die Vögel aus Beständen stammen, die in dem Kreis oder in der kreisfreien Stadt liegen, in dem die Veranstaltung stattfindet, oder aus einem Nachbarlandkreis stammen. Für Geflügelmärkte gibt es keine Ausnahme von der Untersuchungspflicht.
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