Ist das Bürgerbegehren zulässig?
Die Gemeinde Bäumenheim hat bei der Fragestellung zur Verlegung der Mertinger Straße Bedenken. Was die Initiatoren sagen. Neue Zahlen zu den Kosten.
In einem Punkt sind sich die Befürworter und Gegner einer Verlegung der Mertinger Straße einig: Es soll dazu einen Bürgerentscheid geben, und zwar möglichst zeitgleich mit der Landtagswahl am 14. Oktober. Ob es dazu kommt, ist allerdings unklar. Insgesamt sammelten die Vertreter des Bürgerbegehrens, darunter Gemeinderat Manfred Seel (Linke), über 500 Unterschriften für den „Erhalt der Mertinger Straße in der jetzigen Verkehrsführung“. Seel betreibt eine Waschanlage an der Straße. Die Straße soll verlegt werden, damit das Unternehmen Geda-Dechentreiter auch nach einer Erweiterung ein zusammenhängendes Firmenareal zur Verfügung hat.
Bürgermeister Martin Paninka informierte gestern, dass es formelle und inhaltliche Zweifel an dem gestarteten Bürgerbegehren gebe. Laut Bürgermeister haben sowohl ein beauftragter Anwalt als auch die Rechtsaufsicht des Landkreises die Fragestellung in den vergangenen Wochen geprüft und Zweifel angemeldet. Worin diese bestehen, erläuterte Gert Guggemos, der von der Gemeinde beauftragte Anwalt. „Wir haben hier eine Sondersituation. Das ganze Gebiet befindet sich im Bebauungsplanverfahren. Die geltende Rechtssprechung sagt, dass dieser Prozess ergebnisoffen stattfinden und Spielräume für die Handelnden erhalten bleiben müssen. Das ist aber nicht mehr möglich mit der formulierten Fragestellung, die nur schwarz oder weiß zulässt.“ Damit ein Bürgerbegehren möglich wird, müsste deshalb die Fragestellung angepasst werden, so Guggemos.
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