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Justiz
05.10.2016

Gefängnis oder Psychiatrie?

Scheinbar grundlos sticht ein offenbar psychisch Kranker in Bäumenheim auf einen Mann ein. Ist er nun voll schuldfähig oder nicht?

Am Ende des vorletzten Verhandlungstags hat der Beschuldigte das Wort: „Es tut mir leid“, sagt der Mann, der wegen versuchtem Mordes vor dem Augsburger Schwurgericht steht. Nie wieder werde er eine solche Tat begehen, nie wieder werde er Gewalt anwenden, versichert der mutmaßliche Messerstecher. Zu den Tatvorwürfen schweigt er auf Anraten seines Verteidigers jedoch auch an diesem Tag. Dann verlässt der 35-Jährige in Jeans, blauer Trainingsjacke und Handschellen den Gerichtssaal.

Wie bereits berichtet soll der Mann einen 35-Jährigen in Bäumenheim brutal mit einem gut 20 Zentimeter langen Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Die Tat ereignete sich an einem Samstag im November 2015 im Hof eines Anwesens an der Bahnhofstraße nahe des Sportplatzes. Das 36-jährige Opfer aus dem Kosovo war dort zu Besuch bei einem Bekannten und verabschiedete sich gerade, als sein Landsmann, der Täter, dazukam. Offenbar stach dieser dann völlig unvermittelt mit einem Klappmesser in den Hals des Mannes. Als das Opfer in die Klinik eingeliefert wurde, hatte es aufgrund des hohen Blutverlusts augenscheinlich keinen Puls mehr und musste wiederbelebt werden. Doch mit einer Notoperation gelang es dem Ärzteteam der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth, den in Lebensgefahr schwebenden Mann zu stabilisieren. Bereits kurz nach der Messerattacke räumte der 35-jährige Kosovare die Tatvorwürfe weitestgehend ein. Doch aufgrund der paranoiden Schizophrenie, die dem Mann attestiert wird, beantragte die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Anders als bei einem Strafgerichtsverfahren erwartet den Täter dabei jedoch keine Gefängnisstrafe, sondern die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

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