Gülleprozess: Verteidiger fordern Freispruch
Der 55-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis beteuert weiter seine Unschuld. Bald soll das Urteil fallen
„Ich bin unschuldig“, sagte der Angeklagte vor dem 26. Verhandlungstag in eine Fernsehkamera, und: „Ich habe mit dem Tod meiner Frau nichts zu tun, es war ein Unfall“. Keine Frage, dass seine drei Verteidiger ebenso plädierten: Freispruch für den 55-Jährigen anstatt 13 Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Der angeklagte 55-jährige Landwirt muss sich seit Oktober vor dem Augsburger Landgericht verantworten, weil er im September 2018 in Birkhausen seine Ehefrau, 51, an der Güllegrube auf dem heimischen Hof umgebracht haben soll. Sehr emotional stellte Pflichtverteidigerin Martina Sulzberger in ihrem Teil des Plädoyers dar, dass es kein Zeitfenster für eine Tötung durch den Ehemann an seiner Frau gebe – anders als dies die Staatsanwaltschaft sieht. Sulzberger brachte auf einer Zeitachse die Aussagen von sechs Zeugen in Einklang. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nach der letzten Güllefahrt erst gegen 11.14 Uhr auf den Hof zurückgekommen war – und bereits um 11.17 Uhr den Notruf gewählt hatte, weil er seine Frau leblos am Boden liegend aufgefunden habe. Die Anwältin stellte auch klar, dass die 51-Jährige laut Zeugen alle Jahre in die Güllegrube gestiegen sei, um diese „winterfest“ zu machen, es also keinesfalls so sei, dass sie diese nie betreten habe.
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