Kinder dürfen nach Urlaub nicht mit nach Hause: Haft für Vater
Plus Eine Mutter macht mit ihrem Nachwuchs Urlaub in der Türkei. Dann gibt es Schwierigkeiten. Das hat Folgen für den Vater der Kinder, der darum vor Gericht steht.
Diese Tage und Wochen wird eine im Donau-Ries-Kreis wohnhafte Mutter von drei Kindern wohl nie vergessen: Sie übergibt bei einem Türkei-Urlaub 2019 ihren Nachwuchs den Eltern des getrennt von ihr lebenden Mannes, welcher der Vater der Kinder ist. Die Kleinen sollen mit Oma und Opa eine unbeschwerte Zeit erleben. Doch als die Frau Mitte August die Kinder wieder abholen möchte, gibt es Schwierigkeiten – mit den Großeltern, mit dem Ex-Partner und mit den türkischen Behörden. Ergebnis: Die Kinder dürfen nicht ausreisen. Knapp ein Jahr später haben die Vorkommnisse ein juristisches Nachspiel: Der frühere Partner muss sich vor dem Amtsgericht Nördlingen wegen Kindesentziehung verantworten – und wird zu einer Haftstrafe verurteilt.
Der Fall, in dem Richterin Katrin Wegele zu entscheiden hat, hat eine Vorgeschichte. Der 34-Jährige ist früher mit der Frau verheiratet. Es folgt die Scheidung, das Paar findet aber wieder zusammen. In dieser Phase kommen in Deutschland die drei Kinder zur Welt.
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