Kläger gegen Corona-Regeln an Schulen sprechen von Teilerfolg
Eltern und Schüler kritisieren die Regeln zum Distanzunterricht an Schulen im Donau-Ries-Kreis. Eines der Verfahren ist laut einer Anwaltskanzlei nun erledigt.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Donau-Ries, die im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen des neuartigen SARS-CoV-2 erlassen wurde, bewegt weiterhin die Gemüter. Vielfältige Initiativen von Kindern und deren Eltern wenden sich zwischenzeitlich gegen diese Regelungen. Wie zuletzt berichtet, hat die Donauwörther Anwaltskanzlei Roßkopf in mehreren Verfahren die neuen Regelungen zum Distanzunterricht der Schüler im Landkreis Donau-Ries auf den Prüfstand gestellt.
Landratsamt Donau-Ries hat angegriffene Regelung gestrichen
Eines dieser Verfahren hat sich laut Angaben der Kanzlei nun zwischenzeitlich sowohl in der Hauptsache als auch im Eilrechtsschutz erledigt. So hatten die Kläger in diesem Verfahren isoliert eine Ziffer der Allgemeinverfügung des Landratsamts vom 22. Oktober angegriffen: Dort war geregelt, dass den Leitern der Schulen im Kreis die Möglichkeit eröffnet werde, in den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht überzugehen, wenn in den Räumen die neben der Maskenpflicht bestehende Abstandsregelung von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne. Die Einwände gegen diese Regelung betrafen sowohl die Verhältnismäßigkeit, als auch die Rechtsgrundlage.
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