Konkrete Pläne für Erweiterung am Finanzamt
Im Jahr 2012 wurde die Verlagerung einer Münchner Außenstelle bereits versprochen. Jetzt gibt es erstmals konkrete Pläne zu sehen. Ab 2018 soll an der Sallinger Straße der Bagger anrollen. Doch es gibt auch Kritik
Was bereits im Jahr 2014 für heiße Diskussionen zwischen Donauwörther und Nördlinger Politiker gesorgt hatte, wird jetzt konkret: Das Finanzamt München wird eine Abteilung an die Donauwörther Außenstelle mit 45 Stellen verlagern. Diesen Deal hatte der damalige Landtagsabgeordnete Georg Schmid (CSU) im Jahr 2012 eingefädelt und zwar als Ausgleich für den Abzug der Bundeswehr aus der Alfred-Delp-Kaserne. Jetzt stellte das zuständige Staatliche Bauamt Augsburg erstmals die konkreten Pläne für die Umsetzung vor.
Knapp acht Millionen Euro investiert der Freistaat Bayern in einen Neu- und Umbau in der Sallinger Straße. Die ehemalige Kassenhalle wird abgerissen und durch einen zweigeschossigen Anbau ersetzt. Dieser wird aber wieder aufgestelzt, um darunter Flächen für Parkplätze zu gewinnen. Wie ein Quadrat wird der Bau mit etwa 1000 Quadratmetern an das bestehende Gebäude des Finanzamtes andocken. Dort wird ein Aufzug installiert, der von beiden Gebäudeteilen aus genutzt werden kann. „Damit wird der Zugang zur Behörde barrierefrei“, wie Sebastian Seyboth vom Staatlichen Bauamt Augsburg im Bauausschuss der Stadt Donauwörth ausführte. Das Gebäude wird in sandfarbenen Tönen gehalten, das Flachdach teilweise begrünt oder mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Stellplätze? Mir doch egal!?
Herr Seyboth, wenn ihnen die Stellplatzschaffung bei einem Bauvolumen von 8 Millionen Euro zu teuer ist, dann können Sie eben das Projekt nicht durchführen! Fragen Sie mal die normalen Häuslebauer! Herr Reichensberger hat doch vollkommen Recht! Bei Privatleuten wurde vom Bauamt Donauwörth geradezu bis auf s Messer und unter Androhung von Strafen der Nachweis für Stellplätze erzwungen! Privatleute dürfen nicht einmal Ablöse bezahlen. Im bayrischen Baurecht ist eindeutig vermerkt, dass Wohnraumschaffung vor Stellplatzschaffung geht. Aber hier sollen Gesetze und Verordnungen „ausnahmsweise“ umgangen werden, wie u.a. Promenade 4, NORMA. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung ist das nicht akzeptabel! Das Gesetze für so manchen Bürger der Stadt nicht gelten, sah man in der Vergangenheit. Von der Stadt wurden widerrechtlich erstellte Bauten, wissentlich jahrelang (nach Aussage einer Personen im Bauamt) geduldet. Die Bürger gingen ohne Strafe aus und bekamen (scheinbar noch mit Steuergeldern) dies reguliert! Ist Recht nicht gleich Recht? Übrigens, braucht ein Bürger Hilfe von unseren Stadträten und erbittet diese, wird nicht mal reagiert! Herr Ost hatte schon eine zündende Idee mit diesem Grundstück. Das ist dann aber rechtlich nur zu genehmigen, wenn es auch gekauft wird. Denn in §3, Ablösung der Stellplatzbaupflicht, Punkt2, ist eindeutig geregelt, dass es einer rechtlichen Sicherung bedarf. Also einfach nur die Stellplätze anmieten, das geht rechtlich nicht!