Krankenversicherung vor 111 Jahren
Die Röglinger Steinbrucharbeiter gründeten einen Verein, um im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ihre Satzung enthält harte wie kuriose Regeln
Was tun?, dachten sich ein paar Röglinger, als sie am 28. Februar 1904 im Gasthof Braun zusammenkamen. Mit der Krankenversicherung, die der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck 1883 eingeführt hat, waren sie als Steinbrucharbeiter nicht versichert. Kurzerhand entschlossen sie sich, einfach eine eigene Krankenversicherung zu gründen. 38 Leute schlossen sich daraufhin zum Katholischen Krankenunterstützungsverein zusammen. Der Gründungstag ist der 1. März 1904. Heute nennen sie sich Arbeiter-Traditions-Verein Rögling.
Laut der Satzung von 1904 konnte „jeder in Rögling wohnende Steinbrucharbeiter und Gewerbetreibende jeder Branche“ Mitglied werden. Das betraf über 90 Prozent der männlichen Einwohner damals. Das Mitglied sollte das „16. Lebensjahr zurückgelegt und das 45. noch nicht überschritten“ haben, zudem „gesund und arbeitsfähig“ sein sowie einen „gesitteten Lebenswandel“ führen. Ausgeschlossen wurden laut Paragraf 3c der Satzung „alle jene Personen, welche sich der Trunksucht, Rauferei oder geschlechtlichen Ausschweifungen ergeben, oder welche wegen eines Verbrechens gerichtlich verurteilt worden oder in Untersuchungen sind, ferner aktive Militärpersonen.“
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