Haftstrafe für Betreuer: 55-Jähriger nahm das Geld seines Klienten
Der Mann habe über Monate die Hilflosigkeit seines Klienten ausgenutzt, so der Richter.
Zwölf Monate Haft. So lautet das Urteil, das Richter Marius Lindig über einen Berufsbetreuer aus dem Landkreis Donau-Ries gesprochen hat. Der Mann stand an drei Verhandlungstagen vor dem Neuburger Amtsgericht, weil er zwischen 2015 und 2017 insgesamt 1670 Euro von einem seiner Klienten veruntreut haben soll. Das heißt, er soll das Geld vom Konto des Betreuten abgehoben, aber nicht für ihn verwendet haben. Obwohl der Angeklagte keine Vorstrafen hat, sprach der Richter die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung aus.
„Es handelt sich hier nicht um einen alltäglichen Fall der Untreue“, sagte Lindig, nachdem er den Berufsbetreuer schuldig gesprochen hatte. Zum einen habe der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt und sich für einen längeren Zeitraum einen „schönen Nebenverdienst“ verschafft. Zum anderen habe der 55-Jährige die Hilflosigkeit eines Schutzbedürftigen ausgenutzt, erklärte der Richter sein Urteil. „Als Berufsbetreuer arbeiten Sie in einem Berufsfeld, das besonders heikel ist.“ Hinzu käme, da waren sich Lindig und Staatsanwalt Thorsten Schalk einig, dass die Rechtsordnung gewahrt werden müsse. Eine Bewährungsstrafe sei der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Neben der Haftstrafe, die der Mann nun absitzen muss, hat er Wertersatz in Höhe der Schadenssumme zu leisten und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen.
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