Schnelltest oder Selbsttest? Was Beschäftigte nun wissen müssen
Am Arbeitsplatz gilt mittlerweile die 3G-Regel. Aber welche Art von Test brauchen Angestellte, die weder geimpft noch genesen sind? Das Landratsamt klärt auf.
Wie aus zahlreichen Anfragen an das Landratsamt Donau-Ries zu den neuen Infektionsschutzvorgaben hervorgeht, bestehen vielerorts Unklarheiten hinsichtlich der Anerkennung von Selbsttests als Zutrittsvoraussetzung für nicht geimpfte oder nicht genesene Arbeitgeber und Beschäftige zur Arbeitsstätte. Die Kreisbehörde stellt nun in einer Pressemitteilung klar, was gilt.
Das Amt betont, dass auch die Selbsttests weiterhin ausreichend sind, soweit diese vor Ort unter Aufsicht (im Regelfall, aber nicht automatisch des Vorgesetzten) durchgeführt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, an jedem Arbeitstag einen - etwa von einer Apotheke durchgeführten Schnelltest - oder einen PCR-Test vorzulegen.
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