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Landkreis
22.08.2019

Verfolgungsjagd im Lechgebiet endet vor Gericht

Ein 45-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.
Foto: Wolfgang Widemann

Ein 45-jähriger Motorradfahrer ist ohne Licht und ohne Nummernschild unterwegs. In dieser Situation trifft er auf die Polizei. Die Begegnung hat Folgen.

Ein Mann auf einem unbeleuchteten Motorrad ohne Nummernschild – und eine Polizeistreife, die ihm begegnet: Das ist eine Konstellation, die ein gewisses Konfliktpotenzial in sich birgt. So geschehen am 13. September vergangenen Jahres im Lechgebiet.

Gegen 20.45 Uhr war der 45-jährige Kradfahrer innerorts unterwegs, als zwei Beamte der PI Rain auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam wurden. Nun gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit einer solchen Situation umzugehen. Der 45-Jährige entschied sich für die abenteuerlichere: Er legte es auf eine Verfolgungsjagd an.

Der Mann gibt Vollgas

Anstatt sich zu stellen, gab er also Vollgas. Die Polizei blieb ihm auf den Fersen und so ging es ein paar Mal um den Block. Sowohl das Blaulicht des Streifenwagens als auch die eingeblendeten Anhaltesignale, die im abendlichen Dunkel gut zu erkennen waren, ignorierte der Motorradfahrer. Zweimal gelang es den Polizisten, den Verfolgten zu überholen und ihn auszubremsen.

Als der Mann dann beim zweiten Mal wenden wollte und Probleme dabei hatte, sahen die Polizisten eine günstige Gelegenheit gekommen, sich den Mann zu schnappen. Ein Beamter stieg aus und wurde aber dabei von der offenen Beifahrertüre des anfahrenden Wagens verletzt. Er erlitt starke Prellungen, Kratzer und Hämatome und war drei Tage aus dem Verkehr gezogen.

Fahrlässige Körperverletzung

Wegen fahrlässiger Körperverletzung saß nun der 45-jährige Motorradfahrer auf der Anklagebank des Nördlinger Amtsgerichts. Zwar hatte er den Polizisten nicht aktiv verletzt, jedoch besteht zwischen der Flucht des Verkehrssünders und den Blessuren des Beamten ein ursächlicher Zusammenhang.

Im Grunde genommen liegen die Verfehlungen des Angeklagten im unteren Bereich. Deshalb hätte er eigentlich einen Strafbefehl und keinen Prozess bekommen sollen. Doch er legte Widerspruch ein. Die Strategie seines Verteidigers sollte darauf aufgebaut werden, dass der Beschuldigte nicht eindeutig als der flüchtige Motorradfahrer jener Septembernacht identifiziert worden sei.

Letztlich aber räumte der Mann die Vorwürfe vor Gericht ein und wollte nur eine geringere Geldstrafe, als die im Strafbefehl verhängten 45 Tagessätze zu je 40 Euro (1800 Euro). Außerdem wollte er seinen Führerschein behalten.

Gnädiger Richter

Im Vorsitzenden Gerhard Schamann fand er einen gnädigen Richter, der das Strafmaß auf 35 Tagessätze zu je 40 Euro (1400 Euro) senkte und auf ein Fahrverbot verzichtete. Schamanns Begründung: „Bei fahrlässigen Körperverletzungen gibt es so gut wie nie ein Fahrverbot. Das gibt es nur bei schwereren Verletzungen.“ Die Staatsanwältin hatte noch gefordert, dass der Mann seinen Lappen abgeben muss. Sie erkannte im Fluchtverhalten des Angeklagten Rücksichts- und Verantwortungslosigkeit. Der Verteidiger indes hatte beantragt, dass sein Mandant den Führerschein behalten darf.

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