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  3. Dienstaufsichtsbeschwerde: Landratsamt sieht keine Verfehlung in Buchdorf

Dienstaufsichtsbeschwerde
09.02.2015

Landratsamt sieht keine Verfehlung in Buchdorf

Behörde weist Antrag gegen Bürgermeister zurück, bemängelt aber Enthaltungen von Ratsmitgliedern

„Ich habe mit einer solchen Einschätzung gerechnet.“ So reagierte Buchdorfs Bürgermeister Georg Vellinger Ende der vergangenen Woche auf die Nachricht aus dem Landratsamt Donau-Ries, dass der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn nicht Rechnung getragen werde. Die Gemeinderatsfraktion PWG/Freie Wähler hatte eine solche eingereicht, weil sie der Meinung war – so lautete die Begründung der Beschwerde – dass Bürgermeister Vellinger im Zusammenhang mit dem Kauf eines Areals in der Dorfmitte eigenmächtig gehandelt und nicht das Plazet des Gemeinderats gehabt hätte (die DZ berichtete mehrfach).

Wie Vellinger mitteilt, habe die Aufsichtsbehörde in ihrer Begründung aber darauf hingewiesen, dass es nicht rechtmäßig gewesen war, als die Fraktion von PWG/Freie Wähler sich bei einer Entscheidung im Januar der Stimme enthalten habe. Es sei dem Rat freigestellt, nachträglich zu prüfen, ob ein Verstoß vorliege und ob dieser geahndet werden soll, schreibt Oberregierungsrätin Christine Geiger vom Landratsamt. Eine Enthaltung sei in kommunalen Gremien gesetzlich nicht vorgesehen.

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