Mandatsrückgabe ohne Angabe von Gründen
Viele Änderungen im Wahlrecht. Geschäftsführer der VG Rain Adalbert Riehl referiert.
Die Zeit, da „amtsmüde“ Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte die berufliche Belastung oder gesundheitliche Gründe für den Rücktritt vom Ehrenamt darlegen mussten, ist 2014 vorbei. Was bisher für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte galt, das gilt künftig für alle Gewählten: auch Kreis- und Gemeinderäte sowie ehrenamtliche Bürgermeister können nach der Wahl ohne Angabe von Gründen ablehnen und während der Amtszeit jederzeit zurücktreten. Bei einem Abendseminar der Hanns-Seidel-Stiftung in Bayerdilling referierte Adalbert Riehl, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Rain, über Neuerungen im kommunalen Wahlrecht und erläuterte das Aufstellungsverfahren für Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat und Kreistag.
„Da kommt einiges auf uns zu“, betonte der Regionalbeauftragte Hans Joas, der selbst seit über 40 Jahren mindestens ein kommunales Mandat ausübt. Neu ist das Verfahren für die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten. Das d’hondtsche Höchstzahlenverfahren, das stärkere Parteien und Wählergruppen etwas begünstigte, wird nächstes Jahr durch das Proporzverfahren nach Hare-Niemayer abgelöst. Es erhöht die Chancen kleinerer Wahlvorschlagsträger, einen Sitz zu erlangen. Brachten Listenverbindungen bei drei und mehr Vorschlägen bisher nicht selten einen zusätzlichen Sitz, so zeigte Referent Riehl an einem Beispiel auf, dass dies künftig auch „ins Auge gehen kann“. Zulässig ist die Listenverbindung allerdings weiterhin.
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