Marxheim: Feuerwehr hat neue Kostensatzung
Plus Der Gemeinderat Marxheim beschließt für seine Wehr künftig Pauschalsätze.
Intensiv hat der Gemeinderat Marxheim die Einführung einer „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ diskutiert. Nachdem man in zwei Sitzungen die Abstimmung wegen weiteren Informationsbedarfs zurückgestellt hatte, kam es im dritten Anlauf zu einem einstimmigen Beschluss „pro Kostensatzung“.
Die Gemeinde macht damit künftig von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, bei Einsätzen ihrer sieben Feuerwehren nach kalkulierten Pauschalsätzen abzurechnen. Die Verwaltung hatte diese Pauschalsätze nach den vorgegebenen Richtlinien kalkuliert, wobei eine Eigenbeteiligung der Gemeinde an den Vorhaltekosten berücksichtigt ist. So errechnen sich beispielsweise für das größte vorgehaltene Gerät – das LF 10 der Feuerwehr Marxheim – für die Einsatzstunde 151,84 Euro. Die Einsatzpauschale bei Fehlalarm ist auf 250 Euro festgesetzt. In den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen werden keine Kosten erhoben – beispielsweise für die unmittelbare Menschen- und Tierrettung. Sicherheitswachen und eventuelle Mithilfe bei der Schadensbeseitigung sind dagegen kostenpflichtig – es ist ein diffiziles Satzungswerk, das die Verwaltung erarbeitete.
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