Missglücktes Überholmanöver führt ins Gericht
Bei einem Unfall auf der B2 bei Donauwörth werden vier Personen verletzt. Im Prozess geht es um die Schuldfrage
Vor einem Jahr wird ein Lastwagenfahrer bei Donauwörth im Baustellenbereich der Bundesstraße 2 durch das Gespräch mit seiner Beifahrerin abgelenkt und merkt nicht, dass die Fahrbahn nicht mehr wie gewohnt vier, sondern nur mehr zwei Spuren hat. Er zieht zum Überholen über die gelbe Linie und irritiert dadurch den entgegen kommenden Fahrer eines Autos mit Wohnwagen, der eine Vollbremsung hin legt. Ein nachfolgender Pkw kracht in den Wohnwagen, dessen Deichsel sich wie ein Rammpfahl von hinten ins Auto bohrt, den Rücksitz heraus stößt und einen Mitfahrer verletzt. Auch auf der Seite des Lkw muss ein Auto voll bremsen. Insgesamt werden vier Personen in den Fahrzeugen leicht verletzt – die beiden kollidierten Autos samt Wohnanhänger haben Totalschaden. Der ausgescherte Laster war da schon wieder zurück in seiner Spur, der Fahrer hielt, stieg aus und entschuldigte sich bei allen Unfallbeteiligten.
Er erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung einen schriftlichen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 40 Euro, also 3600 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein, es kam zur Verhandlung am Amtsgericht Nördlingen unter Vorsitz von Richterin Katrin Wegele. Der Strafverteidiger Dietrich Jaser machte klar, dass er auf eine Minderung der Schuld seines 49-jährigen Mandanten hinaus wollte: Erstens habe dieser nicht überholt, sondern sei angesichts des Gegenverkehrs gleich wieder eingeschert. Und zweitens habe nicht er, sondern der Fahrer des auf den Wohnwagen auffahrenden Autos den Unfall durch zu geringen Sicherheitsabstand verursacht. Der Rechtsanwalt erklärte auch, warum ihm die Schuldminderung so wichtig war: Die zweimonatige Führerscheinsperre würde für seinen Mandanten Entlassung und Arbeitslosigkeit bedeuten.
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