Todesfahrt von Monheim: Auch Beifahrer im Visier der Ermittler
Plus Das Verfahren nach einer tödlichen Karambolage bei Monheim könnte Rechtsgeschichte schreiben. Ermittlungen gibt es auch gegen den Beifahrer.
Der fürchterliche Zusammenstoß zweier Autos auf der Staatsstraße bei Monheim könnte in Deutschland ein Kapitel Rechtsgeschichte schreiben. Seit Raserei unter bestimmten Umständen juristisch als Mord gewertet werden kann, gab und gibt es mehrere aufsehenerregende Verfahren. Vor allem eine tödliche Karambolage auf dem Kurfürstendamm in Berlin 2016 sorgte für Schlagzeilen. Inzwischen bestätigte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Haupttäter. In anderen Fällen wurde dieser Vorwurf wieder fallen gelassen.
Das Video der Kamera, die im Auto installiert war, wird als "schockierend" beschrieben
Die Materie gilt in Juristenkreisen als schwierig. Es existiert wenig höchstrichterliche Rechtsprechung. „Es sind immer Einzelfälle“, sagt ein Experte. Wenn es um Tötungsabsicht gehe, seien die Anforderungen an den Tatbestand hoch. Die bisherigen Ermittlungen nach der Kollision am 6. April nahe Monheim ergaben bekanntlich den Verdacht, dass ein Mord vorliegen könnte. Dies teilte das Polizeipräsidium Schwaben Nord in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg am Freitag mit.
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