Nächste Runde beim Asylbewerberheim
In Tapfheim herrscht ein Zwist um die Zahl der Plätze einer geplanten Unterkunft. Die Gemeinde besteht auf einer niedrigeren Zahl. Jetzt muss wieder geprüft werden
Der Streit um die geplante Asylunterkunft im Tapfheimer Ortsteil Donaumünster geht in die nächste Runde. Der Bauausschuss der Gemeinde beharrte in seiner Sitzung vom Dienstag auf der Beschränkung der Bewohnerzahl auf 30 als Bedingung für sein Ja. Das Landratsamt Donau-Ries kann zwar als staatliche Exekutivbehörde den Beschluss der Gemeinde nun „ersetzen“ und trotzdem eine Baugenehmigung erteilen – aber nur, falls eine weitere baujuristische Prüfung die Einwände des Ausschusses nicht bestätigen sollte. Der Bauausschuss hat auf vermeintliche bauordnungsrechtliche Mängel bei der geplanten Unterkunft hingewiesen. Ist also alles wieder offen in Tapfheim?
Die Kernaussagen aus der zehnseitigen Stellungnahme von Tapfheims Anwältin Nicole Kandzia zu Stefan Nickols Bauvorhaben in dessen Betriebsräumen war für Nichtjuristen mitunter schwer verständlich. Unter dem Strich, so war zu hören, gebe es wohl zumindest keine gravierenden Bedenken aus rechtlicher Sicht. Der Bauplan scheine in Ordnung zu sein und widerspreche wohl auch nicht dem Bebauungsplan – den es für jenes Areal im Übrigen gar nicht gebe. Faktisch sei es aber als Wohn- beziehungsweise Mischgebiet zu werten, so die Juristin. Diesbezüglich war in anderen Kommunen oftmals vergebens gegen die Errichtung von Asylunterkünften in Siedlungsgebieten geklagt worden. Jüngst hätten beispielsweise die Verwaltungsgerichte Ansbach und Augsburg gegen Kläger aus den Gemeinden entschieden.
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