
Harburg
Ortssprecher-Wahl: Bürger müssen nach Harburg fahren

Plus Wahlberechtigte aus Brünsee/Marbach und Schrattenhofen müssen nach Harburg kommen, um einen Vertreter zu wählen. Es gibt eine Hürde.

Der neue Harburger Stadtrat ist zwar seit dem 1. Mai in Amt und Würden, könnte aber noch Zuwachs bekommen. Weil es bei den Kommunalwahlen im März aus den beiden ehemals selbstständigen Gemeinden Brünsee-Marbach und Schrattenhofen kein Kandidat in das Gremium schaffte, haben die Wahlberechtigten aus den beiden Stadtteilen nun die Möglichkeit, jeweils einen Ortssprecher zu bestimmen. Wegen der Corona-Auflagen finden die Wahlen am Montag, 13. Juli, unter bislang einmaligen Umständen statt.
Laut Bürgermeiter Christoph Schmidt sollen auch die beiden kleinen Ortsteile im Stadtrat wieder einen Vertreter entsenden können. Zuletzt übten diese Ämter Erich Stähle (Schrattenhofen) und Michael Haber (Brünsee) aus.
In der Aula der Schule in Harburg können die Corona-Auflagen erfüllt werden
Normalerweise wird für die Wahl des Ortssprechers eine Versammlung im jeweiligen Stadtteil abgehalten. Dies ist jedoch wegen der Corona-Auflagen (Mindestabstand, Maskenpflicht) nicht möglich. Daher gehen die Ortsversammlungen dieses Mal in der Aula der Schule in Harburg statt. Am Montag sind um 19 Uhr zunächst die Brünseer und Marbacher dazu eingeladen. Um 20 Uhr folgt die Versammlung für die Schrattenhofener.
Um überhaupt einen Ortssprecher wählen zu können, muss mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten den Weg nach Harburg auf sich nehmen, informiert der Bürgermeister. Soll heißen: Aus Brünsee (56 Wahlberechtigte) und Marbach (16) müssen mindestens 24 Personen erscheinen, aus Schrattenhofen (90 Wahlberechtigte) mindestens 30.
Ortssprecher gehören dem Stadtrat an
Klappt es dann mit der (geheimen) Wahl, gehören die Ortssprecher dem Stadtrat an. Sie dürfen an dessen Sitzungen „mit beratender Stimme teilnehmen“, sich also zu Wort melden und Anträge einbringen. Einziger Unterschied: Die Ortssprecher dürfen nicht mit abstimmen.
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