Paintball-Schnäppchen aus Asien: Mann vor Gericht
Spieler aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries bestellt per Internet einen verbotenen Gegenstand. Das bringt dem 18-Jährigen Ärger ein.
Ein junger Mann aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis spielt begeistert Paintball. Dabei treten zwei Teams gegeneinander an und versuchen sich mit waffenähnlichen „Markierern“ mit Farbkugeln zu treffen. Um seine „Waffe“ aufzumotzen und vielleicht auch besser zu treffen, bestellte sich der 18-Jährige per Internet einen sogenannten Laserzielprojektor. Das ist ein Aufsatz auf eine Schusswaffe, der auf die Stelle, die man gerade ins Visier nimmt, einen roten Lichtpunkt setzt. Oft ist dies in Krimis zu sehen.
Der Laserzielprojektor schien ein wahres Schnäppchen, denn er kostete gerade mal drei Euro. Doch das Gerät wurde für den 18-Jährigen teuer. Es ist nach dem Waffengesetz in Deutschland ein verbotener Gegenstand. Die Konsequenz: ein Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen.
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