Prozess: Diebestour unter Zwang?
Wegen zweifachem Ladendiebstahl musste sich eine Frau vor Gericht verantworten. Die Ware hatte einen erheblichen Wert, hinzu kam noch eine weitere Anklage.
Muss jemand stehlen? Wegen einer „psychisch bedingten Neigung zum Klauen“ und einer angestrebten zweiten Berufsausbildung wurde die Gefängnisstrafe für eine 34-jährige Ladendiebin auf Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil wurde im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Nördlingen gefällt. Angeklagt war ein ungewöhnliches Duo, neben der Frau aus dem Ries wurde noch ein Rentner aus Bopfingen beschuldigt, Komplize bei einem der zwei Diebstähle gewesen zu sein.
Wie diese Verbindung zustande kam wollte jedoch keiner der Beschuldigten sagen. Nachdem Staatsanwältin Irmina Zeitner die Anklage verlas, legte die Beschuldigte ein volles Geständnis ab, ihr Komplize schwieg zu den Vorwürfen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.