Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Erneut Tote nach russischen Raketenangriffen
  1. Startseite
  2. Donauwörth
  3. Rain-Staudheim: Unfallflucht in Staudheim: Strafbefehl gegen den Zugführer

Rain-Staudheim
18.01.2021

Unfallflucht in Staudheim: Strafbefehl gegen den Zugführer

Dach dem Unfall am Bahnübergang Staudheim fuhr der Zugführer einfach weiter. Den Strafbefehl, den er für seine Unfallflucht bekommen hat, hat er nicht akzeptiert, sondern Einspruch dagegen eingelegt.
Foto: Barbara Würmseher

Plus Im April prallte eine Autofahrerin am Bahnübergang gegen einen Triebwagen. Der Zugführer hielt an, fuhr dann aber weiter. Einspruch gegen Geldstrafe.

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, wie er wohl bundesweit kein zweites Mal bekannt sein dürfte, und der bei den Ermittlern einiges Kopfschütteln ausgelöst hat: Am 21. April vergangenen Jahres ereignete sich gegen 17.40 Uhr am gefährlichen Bahnübergang zwischen Rain und Staudheim ein Unfall, infolgedessen der Zugführer sich unerlaubt entfernte.

Eine damals 77-jährige Frau war mit ihrem Auto – aus Richtung Staudheim kommenden – unter der heruntergelassenen Halbschranke in der lang gezogenen S-Kurve durchgefahren, von einem Triebwagen der Agilis-Gesellschaft erfasst und ein Stück weit mitgeschleift worden.

Die Polizei verhinderte erst in Donauwörth die Weiterfahrt des Zugführers

Der damals 42-jährige Zugführer aus Oberbayern hielt zunächst an, kümmerte sich dann aber nicht weiter um das Unglück, sondern setzte seine Fahrt fort. Er erreichte planmäßig die Haltestellen in Rain und Genderkingen, ehe die Polizei am Bahnhof Donauwörth seine Weiterfahrt schließlich unterband.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nun ihre Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und unterlassener Hilfeleistung abgeschlossen und Strafbefehl beim Amtsgericht Nördlingen beantragt, der auch erlassen wurde.

Wie Pressesprecher Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, soll dem Zugführer bewusst gewesen sein, dass es zu einem Unfall gekommen ist. Er hat eine Schnellbremsung eingelegt und dennoch nach kurzer Zeit unbeirrt seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich vergewissert zu haben, was genau passiert war.

Informationen der Zugbegleiterin wurden vom Zugführer wohl ignoriert

Die Informationen der Zugbegleiterin, die ihn verständigt hat, soll er ignoriert haben, so die Staatsanwaltschaft, die nun eine Geldstrafe im „mittleren vierstelligen Bereich“ beantragt hat. Das Gericht folgte dieser Auffassung und erließ den Strafbefehl. „Nach Höhe der Tagessätze wäre der Zugführer damit unterhalb der Eintragungsgrenze im Führungszeugnis“, so Oberstaatsanwalt Nickolai, „er wäre also nicht vorbestraft.“

Der Zugführer hat allerdings den Strafbefehl nicht akzeptiert, sondern Einspruch dagegen eingelegt. Die juristische Abwicklung des Vorfalls vom 21. April ist damit also noch nicht erledigt. Wie Dieter Hubel, Direktor des Amtsgerichts Nördlingen, unserer Zeitung sagt, prüft nun die Staatsanwaltschaft erneut.

Auch gegen die Unfallverursacherin, die damals 77-jährige Autofahrerin, wurde ermittelt. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings wegen geringen Verschuldens gegen eine Geldbuße eingestellt. Die Frau musste einen Geldbetrag um mittleren dreistelligen Bereich an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Gericht hielt ihr dabei zugute, dass sie selbst beim Unfall erhebliche Verletzungen erlitten hatte.

Lesen Sie auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.