Randale in Erstaufnahme: Alle Beschuldigten wieder auf freiem Fuß
30 Asylbewerber saßen seit den Ausschreitungen im März in der Donauwörther Erstaufnahme in Untersuchungshaft. Nun ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen.
Die massiven Auseinandersetzungen in der Donauwörther Erstaufnahme zwischen Bewohnern und der Polizei sorgten Mitte März bundesweit für Schlagzeilen. Rund zwei Monate später sind alle 30 festgenommenen Personen wieder auf freiem Fuß, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg am Freitag mitteilt. Die Haftbefehle gegen sie sind aufgehoben worden.
Im März sollte in den frühen Morgenstunden, gegen 3.30 Uhr, ein gambischer Asylbewerber abgeschoben werden. Etwa 50 Mitbewohner solidarisierten sich mit dem Mann und verhinderten dessen Abschiebung. Die Einsatzkräfte brachen die Aktion zunächst ab und warteten auf Verstärkung von der Bereitschaftspolizei, auch um die Rädelsführer festnehmen zu können. Mehr als 100 Beamte waren im Einsatz. Am Nachmittag kam es zu weiteren Auseinandersetzungen. Es flogen laut Polizei Flaschen und Stühle, Fensterscheiben gingen zu Bruch, ein Polizeihund wurde verletzt. Die Stimmung beschrieb die Polizei damals als „sehr aggressiv“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.
Was mich da mal interessiert? Wie hoch sind denn die Geldstrafen bzw. die Höhe des Strafbefehls bei Landfriedensbruch?
Kommen da wenigstens die Einsatzkosten zusammen?
Und von was zahlen unsere "Schützlinge" das?
Eine eventuelle Geldstrafe ist ist nicht von Bedeutung weil diese Klientel zumindest offiziell über kein nennenswertes Einkommen verfügt. Die Einsatzkosten für Polizei, Kosten, Staatsanwaltschaft und die sonstigen Ausgaben werden vom Steuerzahler bezahlt.
Alle wieder auf freien Fuß zu setzen ist ein falsches Signal und ermutigt die Beschuldigten zu neuen Taten.