Schlag mit Stein im Ankerzentrum
Plus Weil er einen Wachmann verletzt hat, steht ein Asylbewerber vor Gericht. Sein Geständnis mildert die Strafe
Fast sechs Monate saß der Angeklagte bis zur Hauptverhandlung in U-Haft, dann bekam er seine Freiheit zurück. Zwar hat das Augsburger Amtsgericht den Asylbewerber aus Gambia wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, die einjährige Haftstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der 24-Jährige hatte im August im Donauwörther Ankerzentrum einen Wachmann mit einem Stein verletzt, nachdem er zuvor die Tür zu seinem Zimmer zertrümmert hatte.
Die ganze Nacht habe er mit Freunden in der Stadt verbracht, Alkohol getrunken und „etwas“ Marihuana geraucht, so der Angeklagte vor Gericht. Gegen 7 Uhr morgens tauchte er in der Unterkunft auf, um sich schlafen zu legen. Aber er fand seine Zimmertür verschlossen vor – wie sich zeigte eine Maßnahme des Sozialdienstes, weil der Gambier offenbar wiederholt unerlaubt Besucher bei sich beherbergt hatte. Am Hauseingang schickte ihn der Sozialdienst, der den Schlüssel hatte, weg, weil gerade die Morgenbesprechung lief.
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