So hilft der Bund den Kommunen
Der Bund hilft aus, wenn die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 weniger Gewerbesteuer einnehmen. Wie genau die elf Milliarden verteilt werden
Nach Informationen des CSU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange haben Deutscher Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen. „Mit den Beschlüssen helfen wir den Kommunen außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensieren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund elf Milliarden Euro. Wir stärken zudem strukturell die Kommunalfinanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IV-System beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärt Lange. „Mehr ist nicht möglich. Der Bund hat in den letzten Jahren massiv die Länder und Kommunen entlastet. In der Verteilung der Steuereinnahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Länder haben.“
Die bayerischen Kommunen erhalten insgesamt rund 2,398 Milliarden Euro; davon trägt der Bund 1,052 Milliarden Euro. Maßstab für die Verteilung ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen. Hierfür wird der Zeitraum 1. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt, der letzte Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermin im Jahr 2020 ist der 15. November.
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