Streit an Fasching endet vor Gericht
Streit in Oberndorf. Mildes Urteil für den Angeklagten, der bei der Tat nüchtern gewesen ist.
Beim Faschingsumzug in Oberndorf hatte die Polizei in diesem Jahr einiges zu tun. Es gab mehrere Verletzte. Ein Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht Nördlingen verhandelt.
Angeklagt war ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Er soll im Februar einen 19-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries zu vorgerückter Stunde eine Kopfnuss verpasst und dabei einen Schneidezahn seines Kontrahenten so beschädigt haben, dass ein Teil abbrach und wiederhergestellt werden musste. Zudem klagte der Geschädigte anschließend noch drei Tage über Schmerzen im Gesicht. Deswegen wurde der Jugendliche aus dem benachbarten Landkreis wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.
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