Tapfheim lässt Asylunterkunft juristisch prüfen
Der Gemeinderat will sich höherer Belegungszahl nicht beugen und schaltet nun einen Fachanwalt ein. Doch geht das so einfach?
Die Gemeinde Tapfheim will das geplante Asylbewerberheim in Donaumünster noch einmal fachanwaltlich prüfen lassen. Dazu hat sie allerdings nur 14 Tage Zeit. Die jüngste Bewilligung des Landratsamtes, nach der Stefan Nickol 51 statt der von der Gemeinde vormals beschlossenen 30 Herbergsplätze einrichten darf, widerspräche den Möglichkeiten Tapfheims, eine ausreichende Betreuung zu gewährleisten, wie Bürgermeister Karl Malz in der Sitzung am Dienstagabend betonte.
Die Besucherplätze im Sitzungssaal des Rathauses waren gut gefüllt – unklar war, ob die Tapfheimer sich zuvorderst für das Asylheim oder den geplanten Flutpolder auf Gemeindeflur interessierten, der ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Nach dem zuletzt ausgebrochenen Gerangel zwischen Gemeinde, Landratsamt und Unterkunftsplaner Nickol um die maximale Anzahl der Unterkunftsplätze war die Ratssitzung mit Spannung erwartet worden. Die Gemeinde sehe sich „gemeinsam in der Pflicht“, so Malz, „für die Unterbringung der Asylbewerber etwas zu tun“.
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