Totes Reh beschäftigt das Gericht
Ein Landwirt legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein. Warum ihn der Jagdpächter angezeigt hat
Es war ein schrecklicher Anblick, der sich dem Donauwörther Stadtrat und Jäger Armin Eisenwinter im vergangenen Mai bot. „Die Läufe des Rehs waren abgemäht und der Torso aufgeschlitzt.“ Eisenwinter ist Jagdpächter eines Areals im Jura, auf dem sich das Unglück abspielte. Er zeigte dessen Besitzer, einen Landwirt, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden, gegen Personen die „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten“.
Weil der Landwirt den erlassenen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es jetzt zur Gerichtsverhandlung in Nördlingen. Dort beteuerte der Bauer, dass er nichts davon bemerkt habe, dass er beim Mähen der Wiese womöglich das Reh erwischt habe. „Sollte ich es doch verursacht haben, tut mir das leid, es war definitiv keine Absicht“, betonte er. Ein möglicher Grund könnte auch gewesen sein, dass er in seiner Kabine saß und einen Gehörschutz trug, erläuterte er. Auch seinem Vater sei nichts aufgefallen, als dieser am darauffolgenden Tag mit dem Heuwender über die Wiese fuhr.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.